Bauleitplanverfahren
Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Öffentlichkeit ist nach den §§ 3 und 4 BauGB über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Unter dem nachstehenden Link zur aktuellen Übersicht der Bauleitplanung finden Sie die derzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungs- und Flächennutzungspläne.
Bauleitplanverfahren
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59590 Geseke
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