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Donnerstag, 23.02.2012

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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Grundlage

Foto zur Dichtheitsprüfung
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Das Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen schreibt im § 61 a LWG eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen (Schmutzwasser) vor. Demnach müssen sämtliche Abwasserleitungen eines Grundstückes, die unzugänglich oder im Erdreich verlaufen und häusliches oder betriebliches Abwasser führen, überprüft werden. Reine Regenwasserleitungen unterliegen nicht der Überprüfungspflicht.

Die Dichtheitsüberprüfung privater Abwasserleitungen ist durchzuführen bei:

  • Neubauten von Abwasserleitungen
  • bei Änderungen der Abwasserleitungen
  • bei Bestandsleitungen als Erstprüfung bis zum 31.12.2015 

Die Prüfung ist ab der ersten Prüfung alle 20 Jahre zu wiederholen.
Zuleitungen zu Kleinkläranlagen sind ebenfalls seitens der Grundstückseigentümer/in auf Dichtheit prüfen zu lassen, da auch hier durch undichte Zuleitungen das Grundwasser verunreinigt werden kann.

Zur besseren Veranschaulichung und um weitere Informationen zu erlangen, bieten wir Ihnen einen Filmbeitrag an, der die gesamte Thematik vollständig und verständlich darstellt.
Diesen Filmbeitrag finden Sie auf folgender Internetseite: www.kreis-soest.de/dichtheitspruefung (inkl. Infovideo).

Prüfmethoden

Foto zur Dichtheitsprüfung
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Die Überprüfung von Bestandsleitungen kann als Druckprüfung mit Wasser oder Luft oder mittels einer TV-Kamerabefahrung durchgeführt werden.
Neue Leitungen dürfen nur mittels der Druckprüfung geprüft werden, gleiches gilt für Veränderungen der Schmutzwassergrund- bzw. anschlussleitungen.

Bei einer TV-Befahrung wird eine Abwasserleitung mit einem ferngesteuerten Kameraroboter befahren. Diese Kamera hat in der Regel eine Dreh- und Schwenkkopftechnik. Durch die geringe Größe können fast alle Abzweigungen eines Leitungsnetzes befahren werden. Die Aufnahmen der Kamera werden gespeichert. Es erfolgt eine sofortige Auswertung der Aufnahmen. Sollte ein sichtbarer Missstand entdeckt werden, wird dieser genau mit der Lage und dessen Ausmaß festgehalten! Eine nachfolgende Sanierung ließe sich somit leichter durchführen lassen.

Bei der Überprüfung mittels Luft- oder Wasserdruck werden einzelne Leitungsabschnitte separat verschlossen und mit dem gewählten Prüfmittel befüllt. Der Leitungsabschnitt muss dem Druck über eine festgesetzte Zeit standhalten. Eventuelle Nachfüllungen dürfen eine vorgegebenen Menge nicht überschreiten. Kann durch die Leitung das eingefüllte Medium nicht austreten, gilt die Leitung als dicht. Treten Undichtigkeiten auf, so muss mittels Kamerabefahrung die Lage und die Art der Undichtigkeit festgestellt werden.

Zeitliche Befristung

Die Stadt Geseke möchte von der gesetzlichen Möglichkeit, die Frist für die Dichtheitsprüfung durch entsprechende Satzung bis zum 31.12.2023 zu verlängern, Gebrauch machen. Ein externes Ingenieurbüro erstellt im Laufe des Jahres 2011 ein Konzept zur Aufteilung des Stadtgebietes nach wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Hierbei wird jeder einzelne Bereiche des Stadtgebietes mit einer entsprechenden Frist festgelegt. Spätestens bis 31.12.2023 muss im gesamten Stadtgebiet jede private Abwasserleitung überprüft sein.

Soweit es sich nicht um Neu- oder Anbauvorhaben handelt, empfiehlt die Stadt Geseke, mit der Durchführung der Dichtheitsüberprüfung zu warten, bis die Stadt Geseke auf Sie als Grundstückseigentümer/in zukommt und Sie über die konkret geltenden Fristen informiert werden!

Bei Kleinkläranlagen endet die Frist zur Überprüfung am 31.12.2015. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich!

Prüffirmen

Foto zur Dichtheitsprüfung
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Die Arbeiten dürfen lediglich von Fachfirmen bzw. zugelassenen Sachkundigen, die über eine entsprechende Qualifikation und die dazu erforderlichen Geräte verfügen, durchgeführt werden. Eine entsprechende Liste von Sachkundigen können Sie im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm einsehen. Über die Suchfunktion können dort Firmen, zum Beispiel nach Postleitzahl oder Ort oder mittels Suche im Umkreis, angezeigt werden.

Foto zur Dichtheitsprüfung
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Gewarnt wird in diesem Zusammenhang vor sog. „schwarzen Schafen“ oder „Kanalhaien“, die bereits in vielen Städten und Gemeinden in NRW auf die Grundstückseigentümer/innen zugekommen sind, um eine Dichtheitsprüfung anzubieten. Diese „Haustürgeschäfte“ werden oftmals nicht von Sachkundigen durchgeführt. Die Grundstückseigentümer/innen bekamen nach der Überprüfung häufig keine vollständige Bescheinigung über die erfolgte Dichtheitsprüfung, sondern es wurde nur lapidar mitgeteilt, dass die Leitungen undicht sind und diese saniert werden müssen. Für diese unvollständigen Unterlagen, Aussagen oder Angaben mussten die Betroffenen zudem noch recht viel Geld bezahlen! Oftmals wurde für die Sanierung gleich ein Angebot erstellt und diese durchgeführt, wobei entweder viel zu viel saniert wurde oder die Arbeiten nicht korrekt durchgeführt wurden.

Prüfbescheinigung

Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung wird von dem Sachkundigen eine Bescheinigung erstellt. Diese ist aufzubewahren und der Stadt Geseke auf Verlangen vorzulegen. Die Bescheinigung muss folgenden Mindestinhalt aufweisen:

  • welche Abwasserleitung mit welcher Prüfmethode und mit welchem Ergebnis geprüft wurde
  • bei schadhaften Leitungen: Wo sind welche Schäden festgestellt worden?
  • Lageplan mit sämtlichen Abwasserleitungen

Die zu prüfende private Abwasserleitung umfasst im Geseker Stadtgebiet lt. städtischer Entwässerungssatzung die Leitung, die aus dem Gebäude heraustritt und bis zum Abwasserkanal innerhalb der Straße verläuft (inklusive des Kontroll-schachtes auf dem privaten Grundstück)! Zur öffentlichen Abwasseranlage zählt lediglich der Anschlussstutzen, nicht aber die Grundstücksanschlussleitung!

In dem Erlass vom 17.06.2011 des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV), wird den Sachverständigen dringend empfohlen die einheitliche Musterdichtheitsbescheinigung für jede Untersuchung auszufüllen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die einheitliche Bescheinigung hilft den Sachverständigen wie auch der Kommune bei der Kontrolle.

Die Stadt Geseke weißt in diesem Zusammenhang auch auf die zwingend erforderlichen Anlagen hin: Bestandsplan/ Lageplan, Protokolle der Prüfung, bei TV-Prüfung: CD/ DVD + Haltungsbericht.

Hier das passende Formular (pdf - 90kb)

Kosten

Nach Angaben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen betragen die Kosten für eine Überprüfung der Dichtheit ca. 300 – 500 € pro Prüfung. Diese sind vom Grundstückseigentümer/in zu tragen. Der genannte Kostenrahmen ist jedoch nur ein Beispielpreis. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Länge und dem Verlauf der zu überprüfenden Leitung, dem Grad einer eventuellen Verzweigung und der Zugänglichkeit ab.

Die Kosten bestehen aus:

  • An- und Abfahrt des Sachkundigen mittels Prüffahrzeug
  • evtl. Reinigung der Leitungen und der Kontrollschächte
  • Prüfungsdurchführung
  • Dokumentation der Prüfung
  • schriftliche Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung

Eventuelle Sanierungskosten sind in diesen Kosten nicht enthalten!

Fördermöglichkeiten

Die staatliche KfW-Bank unterstützt private Grundstückseigentümer/innen mit dem KfW-Programm „Wohnraum modernisieren – Standard“ (Programmnummer 141). Darin sind sowohl die Förderung zur Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig. Es besteht keine Fördermöglichkeit von Anschlussgebühren außerhalb des Grundstückes sowie für Maßnahmen bei Ferien- und Wochenendhäusern.
Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Hausbank und im Info-center Wohnwirtschaft und Infrastruktur unter der Telefonnummer: 01 80/ 1 33 55 77.

Vorbereitende Maßnahmen

Foto zur Dichtheitsprüfung
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Um die Kosten etwas zu senken, können Sie vorab die erforderlichen Informationen für den Tag der Prüfung ganz oder teilweise zusammenstellen:

  • Wo liegt der Kontrollschacht?
  • Wo sind im Haus Revisionsöffnungen oder Bodeneinläufe? Machen Sie diese bereits zugänglich.
  • Sind aktuelle Zeichnungen vorhanden, in denen auch die Leitungsführung eingezeichnet ist?

Schließen Sie sich mit Nachbarn zusammen: durch eine bessere Verhandlungsbasis wird der Preis meistens günstiger.

Sanierungsmöglichkeiten

Kurzliner: Ein mit Kunstharz getränkter kurzer Schlauch (aus z. B. Glasfasergewebe) wird um einen aufblasbaren Träger (Packer) gewickelt und unter Kamerabeobachtung an die schadhafte Stelle in die Leitung gefahren. Mit Luftdruck wird der Kurzliner formschlüssig an die Rohrwand gepresst, wo er mit dem Altrohr verklebt und aushärtet.
Schlauchliner:  Ein mit Kunstharz getränkter Schlauch (aus z. B. Nadelfilz) wird mit Luft- oder Wasserdruck so in die Leitung eingebracht und aufgeweitet, dass er an der Rohrwand überall dicht und weitestgehend faltenfrei anliegt und anschließend aushärtet. Sollten dabei Anschlüsse überfahren werden, müssen diese mit einem Fräsbohrer wieder geöffnet werden.
Sanierung in offener Bauweise: Das defekte Leitungsstück wird freigelegt, herausgeschnitten und durch ein neues Rohrstück ersetzt. Die Rohrübergänge werden mit Manschetten verbunden und abgedichtet.

Sofern die Dichtheitsprüfung ergibt, dass die private Abwasseranlage zu sanieren ist, liegt die Entscheidung ob und bis wann eine Sanierung erforderlich ist, bei der zuständigen Gemeinde/ Kommune.

Hierbei wird der Bildreferenzkatalog (pdf - 3,8MB) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKUNLV) angewendet.

Unterstützung

Das Abwasserwerk Geseke möchte Ihnen gerne eine umfassende Unterstützung anbieten. Deshalb haben wir für Sie in der Stadtverwaltung eine „Info-Stelle Abwasseranlagen“ eingerichtet, die Sie unter der Telefon-Nr.: 500 – 65 oder persönlich im Zimmer 013 im Erdgeschoß der Stadtverwaltung erreichen. Hier beantworten wir Ihre umfassenden Fragen gerne und beraten Sie im konkreten Einzellfall. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind unten aufgeführt.

Anfang 2011 hat die Stadt Geseke mit den Grundbesitzabgabenbescheiden an alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet eine Informationsbroschüre verschickt, die ebenfalls umfassend zum Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen“ informiert.

Im Internet stehen Ihnen des weiteren unter folgendem Link: www.kreis-soest.de/dichtheitspruefung (inkl. Infovideo) viele Informationen zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Geseke:
Mo – Fr von 08.00 bis 12.30 Uhr
Mo + Di von 14.00 bis 16.00 Uhr
Do von 14.00 bis 18.00 Uhr