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1. Änderung des Bebauungsplanes E 24 a - Lülingsbusch -

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB) vom 27.08.1997 ( BGBI i.S. 2141 ) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24.06.2004 ( BGBI i.S. 1359 )
Änderungen des Bebauungsplanes

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 16.12.2004 die öffentliche Auslegung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 24a ? Lülingsbusch ? der Stadt Geseke beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 05.01.2005 bis zum 07.02.2005 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV ? Bauverwaltung ? Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit sich zu Planung zu äußern.

Ich weise darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 24 a ? Lülingsbusch ? der Stadt Geseke unberücksichtigt bleiben können

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Plangebiet nicht vorgesehen.

Geseke, 20.12.2004
gez.: Holtgrewe
Bürgermeister

 

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