

zu I.:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 09.10.2003 die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich der Störmeder Straße beschlossen.
zu II.:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie der Rat der Stadt Geseke haben in ihren Sitzungen am 09.10.2003 und 06.11.2003 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes E 5/1 a ? Störmeder Straße ? der Stadt Geseke beschlossen. Gemäß den o.g. Beschlüssen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und des Rates ist für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich Störmeder Straße und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 5/1 a ? Störmeder Straße ? der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger- und Trägerbeteiligung für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich Störmeder Straße und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan E 5/1 a Störmeder Straße ? erfolgt in der Zeit vom 22.12.2004 bis zum 31.01.2005 einschl. bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV ? Bauverwaltung ? Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planungen.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Plangebiet nicht vorgesehen.
Geseke, den 06.12.204
gez . Holtgrewe
Bürgermeister