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Mittwoch, 08.02.2012

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I. 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Meteorstraße
II. Bebauungsplan E 10 - Meteorstraße -

 - Ausweisung von Wohnbauflächen ?
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) vom 27.08.1997 ( BGBI i.S. 2141 ) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24.06.2004 ( BGBI i.S. 1359 )
- Bürgerbeteiligung?

 Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch ( BauGB )Vom 27.08.1997 ( BGBI i.S. 2141 ) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24.06.2004 ( BGBI i.S. 1359 )
- Bürgerbeteiligung -
- Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen -

zu I.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich Meteorstraße
 

zu II.

Bebauungsplan E 10 ? Meteorstraße ? der Stadt Geseke
 

Zu I.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung vom 18.11.2003 die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich Meteorstraße beschlossen.

Zu II.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung vom 18.11.2003 die Aufstellung des Bebauungsplan E 10 ? Meteorstraße ? der Stadt Geseke beschlossen.

Gemäß der o.g. Beschlüsse des Bau- Planungs- und Umweltausschusses ist für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke im Bereich Meteorstraße und für den Bebauungsplan E 10 ? Meteorstraße ? der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bürger- und Trägerbeteiligung für die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke Bereich Meteorstraße und für den Bebauungsplan E 10 ? Meteorstraße- der Stadt Geseke erfolgt in der Zeit vom 04. November 2004 bis zum 07. Dezember 2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV ? Bauverwaltung ? Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.oo Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.oo Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planungen.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Plangebiet nicht vorgesehen.

Geseke, 21.10.2004

Der Bürgermeister
In Vertretung

(Hoof)
1. Beigeordneter

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