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Mittwoch, 08.02.2012

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I. 2. Änderung des Bebauungsplanes B 2 ? Othmarstraße ? der Stadt Geseke
II. Bebauungsplan Nr. 11 Störmede ? In der Helle ? der Stadt Geseke

 
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Bausgesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBI. i.S. 2141) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. i.S. 1359)

Zu I.)

Änderung des Bebauungsplanes B 2 ? Othmarstraße ? der Stadt Geseke
 

zu II.

Bebauungsplan Nr. 11 Störmede ? In der Helle ? der Stadt Geseke
 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuß hat in seinen Sitzungen am 24.06. und 26.08.2004 die öffentliche Auslegung für die Bebauungspläne

2. Änderung des Bebauungsplanes B 2 – Othmarstraße – der Stadt Geseke Bebauungsplan Nr. 11 Störmede – In der Helle – der Stadt Geseke

beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 25.10.2004 bis zum 01.12.2004 einschl. bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV – Bauverwaltung – Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung. Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Für die o.g. Planbereiche ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen.

Geseke, den 11.10.2004

Holtgrewe
Bürgermeister

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