

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. i.S. 2141) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. i.S. 1359)
- Bürgerbeteiligung -
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 24 a – Lülingsbusch – der Stadt Geseke beschlossen.
Gemäß des o.g. Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 24 a – Lülingsbusch – der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 27.09.2004 bis zum 02.11.2004 einschl. bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV – Bauverwaltung - Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Geseke, den 16.09.2004
gez. Holtgrewe
Bürgermeister