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1. Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 - Störmeder Straße -

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB) vom 24.06.2004( BGBI i.S. 1359 )

Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 ? Störmeder Straße

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 die öffentliche Auslegung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 – Störmeder Straße – der Stadt Geseke beschlossen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 09.08.2004 bis zum 13.09.2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV – Bauverwaltung – Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.3o Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit sich zu Planung zu äußern.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die das Plangebiet nicht vorgesehen.

Geseke, 28. Juli 2004

gez.:In Vertretung
( Hoof)
1. Beigeordneter

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