

Entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Geseke vom 20. Juli 2004 erfolgt die Teileinziehung eines öffentlichen Weges zwischen der Dr.-Lappe-Straße und der Erwitter Straße (B 1) Gemarkung Geseke, Flur 26, Flurstück 439 gem. § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW ( StrWG NRW ).
Die Teileinziehung wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geseke, Martinsgasse 2, 59590 Geseke einzulegen.
Geseke, 26. Juli 2004
Der Bürgermeister
In Vertretung
Hoof
1. Beigeordneter