

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) für die Aufhebung der Bahnübergänge “Oechtringhauser Straße“ in Bahn-km 154, 381 und “Lämmerbach“ in Bahn-km 154, 136 der Strecke Hannover – Soest durch den Bau einer Eisenbahnüberführung ( EÜ ) im Grenzbereich der Städte Geseke/Lippstadt;
Auf Antrag der DB Netz AG hat das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen das o.a. Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz für die Aufhebung der Bahnübergänge “Oechtringhauser Straße“ in Bahn-km 154,381 und “Lämmerbach“ in Bahn-km 154,136 mit Bescheid vom 07.05.2004 eingestellt.
Geseke, 04. Juni 2004
gez . Holtgrewe
Der Bürgermeister