

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB vom 27.02.2001 (BGBI. i.S. 1950)
Bürgerbeteiligung
Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 24.02.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes E 47/4 ? Schorlemer Straße ? der Stadt Geseke beschlossen.
Gemäß des o.g. Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist für den Bebauungsplan E 47/4 ? Schorlemer Straße ? der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 24.05.2004 ? 25.06.2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV, Bauverwaltung, Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Geseke, 10. Mai 2004
gez. Holtgrewe
Bürgermeister