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1. Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 ? Störmeder Straße ? der Stadt Geseke

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27.02.2001 ( BGBI i.S. 1950)
- Bürgerbeteiligung -
Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 ? Störmeder Straße
 

Der Bau-, Planungs- und Unweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 24.02.2004 die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 5 /1 ? Störmeder Straße ? der Stadt Geseke beschlossen.

Gemäß des o.g. Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist für die 1. Änderung des Bebauungsplanes E 5/1 ? Störmeder Straße ? der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 07.05.2004 bis zum 11.06.2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV ? Bauverwaltung ? Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.

Geseke, 23.04.2004

gez. Holtgrewe
Bürgermeister

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