

Die Stadt Geseke beabsichtigt die Teileinziehung eines öffentlichen Weges, der in Geseke von der Dr.-Lappe Straße in östliche Richtung zur Erwitter Straße (B 1) verläuft. Der betroffene Weg liegt in der Gemarkung Geseke, Flur 46, Flurstück 439. Durch die Teileinziehung soll eine Teilfläche der bisherigen öffentlichen Wegeparzelle (markierter Bereich) eingezogen und dadurch dauerhaft dem öffentlichen Verkehr entzogen werden.
Gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NW) hat die Stadt die Absicht der Teileinziehung mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen und Stellungnahmen zu geben. Einwendungen und Stellungnahmen sind bis einschließlich Mittwoch, 09. Juni 2004 schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Geseke, FBIV - Bauverwaltung -, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, zu richten.
Geseke, 02.03.2004
gez.:Holtgrewe
Bürgermeister