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Mittwoch, 08.02.2012

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I. 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ? Bereich Windmühlenweg

II. Bebauungsplan E 23/2 ? Windmühlenweg ? der Stadt Geseke
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB ( BauGB vom 27.07.2001 BGBI i.S. 1950) Planungsziel: Ausweisung von Wohnbauflächen

Zu I.)

Änderung des Flächennutzungsplanes ? Bereich Windmühlenweg -

Zu II.)

Bebauungsplan E 23/2 ? Windmühlenweg ?

Der Bau-, Planungs- und Unweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2003 die erneute öffentliche Auslegung für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke und für den Bebauungsplan E 23/2 – Windmühlenweg – der Stadt Geseke beschlossen.

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.03.2004 bis zum 23.04.2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV – Bauverwaltung – Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planungen.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern.

Eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung für das Plangebiet wurde im Hinblick auf die Verträglichkeit gegenüber dem potenziellen Vogelschutzgebiet “ Hellweg Börde “durchgeführt. Zusammenfassend lässt sich ein Beeinträchtigung des potenziellen Vogelschutzgebietes“ Hellweg Börde “ und seine Erhaltungsziele ausschließen.

Geseke, 01.03.2004

gez.:Holtgrewe
Bürgermeister

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