Bildcollage aus Geseker Ansichten
Willkommen in Geseke
Aktuell
Bürgerservice
Politik
Stadtinfos und Tourismus
Wirtschaft
Gesundheit
Soziales
Kontakt
Mittwoch, 08.02.2012

Schriftgröße

+ | - |  Standard

Darstellung

Suche

I. Bebauungsplan E 41/1 - Grüner Weg -
II. 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 - Bereich Kreuzbreite -
III. 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 - Bereich Dr.-Lappe-Straße -

 

- Schlussbekanntmachung -

 

Zu I.)

Bebauungsplan E 41/1 - Grüner Weg -

Zu II.)& III.)

Änderung des Bebauungsplanes vom Bereich Kreuzbreite und Dr.-Lappe-Straße

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 03.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes E 41/1 ? Grüner Weg ? der Stadt Geseke beschlossen.
Darüberhinaus wurde in den Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Geseke am 15.04.2003 die 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und am 27.05.2003 die 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Dr.-Lappe-Straße ? der Stadt Geseke beschlossen.

Durch die durchgeführten Bebauungsplanverfahren sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan E 41/1- Grüner Weg ? der Stadt Geseke, der 14. Änderung des Bebauungsplanese E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und der 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Dr.-Lappe-Straße ? der Stadt Geseke geschaffen.

Der Rat der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 beschlossen, den Bebauungsplan E 41/1 ? Grüner Weg ? der Stadt Geseke, die 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und die 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18- Bereich Dr.-Lappe-Straße ? der Stadt Geseke gem. BauGB als Satzungen zu erlassen. Gleichzeitig wurde über die Begründung zu den Bebaungsplänen Beschluss gefasst. Die vorgenannten Satzungsbeschlüsse des Rates der Stadt Geseke werden hiermit gem. § 10 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan E 41/1 ? Grüner Weg ? der Stadt Geseke, die 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und die 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Dr. Lappe-Straße ? der Stadt Geseke in Kraft. Die Bebauungspläne werden mit Begründung zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Geseke, Bauverwaltungsamt, Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, ab sofort während der Dienststunden bereit gehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsan-Sprüche wegen Planungsschäden wird hingewiesen. Die Leistung dieser Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Geseke zu beantragen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres , in dem die planungsbedingten Vermögensnachteile eingetreten sind, geltend gemacht wird.

Unbeachtlich sind,
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- bzw. Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 1 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung dieses Bebauungs-planes schriftlich gegenüber der Stadt Geseke geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung beim Zustandekommen des Bebauungsplanes E 41/1 ?Grüner Weg ? der Stadt Geseke, der 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und der 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Dr.-Lappe-Straße ? der Stadt Geseke nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, der Bebauungsplan E 41/1 ? Grüner Weg ? der Stadt Geseke, die 14. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Kreuzbreite ? der Stadt Geseke und die 15. Änderung des Bebauungsplanes E 18 ? Bereich Dr.-Lappe-Straße- der Stadt Geseke nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, der Bürgermeister hat die Satzungsbeschlüsse vorher beanstandet oder der Form- und Verfahrens-Mangel ist gegenüber der Stadt Geseke vorher gerügt und dabei die verletzte Vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Geseke, den 27. Januar 2004

gez. Holtgrewe
Bürgermeister

Zurück zur Übersicht