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57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke westlich der Bürener Straße im Bereich des Steinbruchs Kohle Süd

I. Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch ( BauGB) vom 27.07.2001 ( BGBI i.S. 1950)

II. – Bürgerbeteiligung -

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke westlich der Bürener Straße im Bereich des Steinbruchs Kohle Süd

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2003 die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke westlich der Bürener Straße im Bereich des Steinbruchs Kohle Süd beschlossen.

Gemäß des o.a. Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist für die geplante 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Bürgerbeteiligung erfolgt in der Zeit vom 02.02.2004 bis zum 08. März 2004 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich IV – Bauverwaltung – Zimmer 211, Martinsgasse 2, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.

Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit sich zu der Planung zu äußern.

Geseke, 16. 01.2004

Der Bürgermeister
gez. Holtgrewe

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