

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. i.S. 2141) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. i.S. 1359)
-Beteiligung der Öffentlichkeit –
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 13.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Ehringhausen – östlich Triftweg – der Stadt Geseke beschlossen.
Gemäß des o.g. Beschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses ist für den Bebauungsplan Nr. 11 Ehringhausen – östlich Triftweg – der Stadt Geseke die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 11.09.2006 bis zum 16.10.2006 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich III – Bauverwaltung – Zimmer 016, An der Abtei 1, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Für das Plangebiet wurde ein Umweltbericht erstellt.
Geseke, den 31. August 2006
Holtgrewe
Bürgermeister