

- Neuordnung der Gewerbe- und Ausgleichsflächen -
Öffentliche Auslegung gem. Abs. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ( BauGB ) vom 23.09.2004 ( BGBI.i.S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 ( BGBI.i.S. 3316)
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 die 1. Änderung des Bebauungsplanes J 5 a – Mühlenbreite – der Stadt Geseke gem. § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 07.01.2008 bis zum 28.02.2008 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich III, Bauverwaltung, An der Abtei 1, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Geseke, 21.12.2007
gez.: Holtgrewe
Bürgermeister