

Entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Geseke vom 22.03.2007 werden
die Straßengrundstücke innerhalb des Autohofes „Drivers Park“ (Stichstraße zur Bürener Straße), Gemarkung Geseke, Flur 25, Flurstück 327 (Größe: 1.669 m²) und Flurstück 330 (Größe: 356 m²)
als Gemeindestraßen - "Anliegerstraßen" -, bei denen die Belange der Erschließung der anschließenden Grundstücke überwiegen, gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke, einzulegen.
Geseke, den 30.03.2007
Der Bürgermeister
gez. Holtgrewe