

Bedenken gegen die Durchführung des obigen Bauvorhabens nach den beigefügten Plänen werden seitens der Stadt Geseke erhoben, da die Abstellräume außerhalb der überbaubaren Fläche und in teilweise auf einer ausgewiesenen Stellplatzfläche geplant sind.
Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dadurch nicht eingehalten.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht zugestimmt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die öffentliche Auslegung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 11- nördlich In der Helle - der Stadt Geseke beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 09.07.2008 bis zum 11.08.2008 einschließlich bei der Stadtverwaltung Geseke, Fachbereich III - Bauverwaltung - Zimmer 016, An der Abtei 1, 59590 Geseke, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch Darlegung der Ziele und des Zwecks der Planung.
Während dieser Zeit haben die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Für das Plangebiet wird kein Umweltbericht erstellt.
Geseke, den 01. Juli 2008
gez. Holtgrewe
Bürgermeister