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Donnerstag, 17.05.2012

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Ladenöffnungszeiten während der Weihnachtsfeiertage

Aufgrund verschiedener Anfragen in den letzten Tagen weist die Ordnungsbehörde der Stadt Geseke darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW am 1. Weihnachtsfeiertag Verkaufsstellen nicht geöffnet werden dürfen.
Dieses betrifft auch die Verkaufsstellen mit den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Back- und Konditorwaren, Zeitungen und Zeitschriften, die sonntags für gewöhnlich öffnen dürfen. Die Bürger in NRW und somit auch die Bürger der Stadt Geseke müssen damit, wie bereits am Oster- und am Pfingstsonntag auch, am 1. Weihnachtsfeiertag auf frische Brötchen und Blumen verzichten. Am 2. Weihnachtsfeiertag gelten die sonntäglichen Öffnungszeiten.