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Samstag, 04.02.2012

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Anmeldung an den Geseker Grundschulen

Anmeldung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern an einer Grundschule

Einschulung im SchuljahrGeburtszeitraum der schulpflichtig werdenden Kinder
2010/2011 02.09.2003 bis einschließlich 01.09.2004
2011/2012 02.09.2004 bis einschließlich 01.10.2005
2012/2013 02.10.2005 bis einschließlich 30.09.2006
2013/2014 01.10.2006 bis einschließlich 30.09.2007
2014/2015 01.10.2007 bis einschließlich 30.09.2008


Am 30.03.2011 wurde das 5. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet.

§35 Abs. 1 SchulG erhält mit Wirkung vom 01. August 2011 folgende Fassung:

"Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres."

Die Formulierung stellt klar, dass Kinder, die am 01.10. geboren sind, von der Schulpflicht nicht mehr erfasst werden.

Die geänderte Stichtagsregelung gilt damit für das nächste Anmelde- bzw. Aufnahmeverfahren, d.h. für Kinder, die zum Schuljahr 2012/2013 eingeschult werden. Die zum Schuljahr 2011/2012 aufzunehmenden Kinder sind davon nicht betroffen!

Die Wahl der Grundschule ist den Eltern grundsätzlich freigestellt, da die Schulbezirke zum 01.08.2008 aufgelöst wurden. Jedes Kind hat einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Schule. Der Schulträger hat die Zügigkeit der Schulen begrenzt, um eine gleichmäßige Auslastung der Schulen vor Ort zu gewährleisten. Sollte es an einer Grundschule einen Anmeldeüberhang geben, entscheidet der Schulleiter nach festgelegten Gesichtspunkten über die Schulaufnahme.

Die Anmeldung an der Grundschule für das Schuljahr 2012/2013 erfolgt in der Zeit vom 19. bis zum 23. September 2011.

Die Eltern werden schriftlich durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Geseke über den Ablauf der Anmeldung informiert.


Anmeldeverfahren

Schriftlich: Der Anmeldebogen kann heruntergeladen werden und per Fax oder Post an die gewünschte Grundschule geschickt werden.
Persönlich: Die Sekretariate sind nur zeitweise besetzt. Die Zeiten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Geseker Grundschulen oder vereinbaren Sie einen Termin in der gewünschten Schule.


Die Anwesenheit des Kindes ist zur Anmeldung nicht notwendig.


Antrag auf vorzeitige Anmeldung
Kinder, die nach dem Stichtag geboren wurden, deren Eltern aber eine Einschulung wünschen, können vorzeitig eingeschult werden. Vorraussetzung ist die Schulfähigkeit der Kinder (s. Aufnahmeverfahren). Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft der Schulleiter.
Einen formlosen Antrag und den Anmeldebogen reichen Sie bitte bei der gewünschten Schule ein.


Aufnahmeverfahren
Die angemeldeten Kinder werden von der jeweiligen Grundschule zur Feststellung der Schulfähigkeit und des Sprachstandes eingeladen. Der Schulfähigkeitstest findet in der Regel im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung statt.

Die schulärztliche Untersuchung durch den Kreis Soest erfolgt in den Kindertagesstätten und ist in der Regel bis Mai abgeschlossen. Sollte ein Kind keine Kindertagesstätte besuchen, wird es persönlich zur Untersuchung eingeladen.

Nach Abschluss des Schulfähigkeitstests der Grundschule erhalten die Eltern eine vorläufige Aufnahmebestätigung. Erst nach dem Abschluss der schulärztlichen Untersuchung des Kreises Soest wird über die endgültige Aufnahme des Kindes entschieden.

Die Schulleitungen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


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