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Donnerstag, 09.09.2010

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Anmeldung an den Geseker Grundschulen

Anmeldung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern an einer Grundschule
Das Schulgesetz NRW sieht vor, dass das Einschulungsalter der Schulanfänger schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt wird.

Einschulung im SchuljahrGeburtszeitraum der schulpflichtig werdenden Kinder
2009/2010 02.08.2002 bis einschließlich 01.09.2003
2010/2011 02.09.2003 bis einschließlich 01.09.2004
2011/2012 02.09.2004 bis einschließlich 01.10.2005
2012/2013 02.10.2005 bis einschließlich 01.11.2006
2013/2014 02.11.2006 bis einschließlich 01.12.2007
2014/2015 02.12.2007 bis einschließlich 01.01.2009

Zum Schuljahr 2010/11 werden Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 02.09.2003 bis einschließlich 01.09.2004 geboren wurden. Die Schulpflicht beginnt am 01.08.2010. Die Eltern werden gebeten, ihr schulpflichtig werdendes Kind an einer Grundschule anzumelden.

Die Wahl der Grundschule ist den Eltern grundsätzlich freigestellt, da die Schulbezirke zum 01.08.2008 aufgelöst wurden. Jedes Kind hat einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Schule. Der Schulträger hat die Zügigkeit der Schulen begrenzt, um eine gleichmäßige Auslastung der Schulen vor Ort zu gewährleisten. Sollte es an einer Grundschule einen Anmeldeüberhang geben, entscheidet der Schulleiter nach festgelegten Gesichtspunkten über die Schulaufnahme.

Die Anmeldung an der Grundschule für das Schuljahr 2011/2012 erfolgt in der Zeit vom 13. bis zum 17. September 2010.

Die Eltern werden schriftlich durch das Schulverwaltungsamt der Stadt Geseke über den Ablauf der Anmeldung informiert.


Anmeldeverfahren

Schriftlich: Der Anmeldebogen kann heruntergeladen werden und per Fax oder Post an die gewünschte Grundschule geschickt werden.
Persönlich: Die Sekretariate sind nur zeitweise besetzt. Die Zeiten entnehmen Sie bitte der Aufstellung der Geseker Grundschulen oder vereinbaren Sie einen Termin in der gewünschten Schule.


Die Anwesenheit des Kindes ist zur Anmeldung nicht notwendig.


Antrag auf vorzeitige Anmeldung
Kinder, die nach dem Stichtag geboren wurden, deren Eltern aber eine Einschulung wünschen, können vorzeitig eingeschult werden. Vorraussetzung ist die Schulfähigkeit der Kinder (s. Aufnahmeverfahren). Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft der Schulleiter.
Einen formlosen Antrag und den Anmeldebogen reichen Sie bitte bei der gewünschten Schule ein.


Aufnahmeverfahren
Die angemeldeten Kinder werden von der jeweiligen Grundschule zur Feststellung der Schulfähigkeit und des Sprachstandes eingeladen. Der Schulfähigkeitstest findet in der Regel im Oktober/November des Jahres vor der Einschulung statt.

Die schulärztliche Untersuchung durch den Kreis Soest erfolgt in den Kindertagesstätten und ist in der Regel bis Mai abgeschlossen. Sollte ein Kind keine Kindertagesstätte besuchen, wird es persönlich zur Untersuchung eingeladen.

Nach Abschluss des Schulfähigkeitstests der Grundschule erhalten die Eltern eine vorläufige Aufnahmebestätigung. Erst nach dem Abschluss der schulärztlichen Untersuchung des Kreises Soest wird über die endgültige Aufnahme des Kindes entschieden.

Die Schulleitungen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.


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