


Kinder und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten, anderen Freizeitangeboten oder Vereinsaktivitäten mitzumachen. Manchmal fehlt auch das nötige Geld für die erforderliche Ausstattung mit Schulbedarfsgegenständen, für die Bezahlung der schulischen Mittagsverpflegung oder für die Finanzierung von Nachhilfeunterricht. Bisweilen können die persönliche Interessen und Begabungen der Kinder nicht angemessen gefördert werden (z.B. durch Musikunterricht, Ballettunterricht), weil das Familienbudget derartige Ausgaben einfach nicht ermöglicht.
Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die oben genannten und weitere Bedarfe dieser Kinder und jungen Erwachsenen in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt. Daher hat der Gesetzgeber für derartige Bedarfssituationen (zusätzliche) finanzielle Leistungen vorgesehen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden.
Leistungsarten:
Leistungen werden bei Vorliegen aller wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen für folgende Bedarfe erbracht:
Wirtschaftliche Voraussetzungen:
Eine grundsätzliche Leistungsberechtigung besteht für Kinder und Jugendliche, die entweder
beziehen und die nachstehend genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Anspruchsberechtigt können ausnahmsweise auch Personen sein, die keine der o.a. Leistungen beziehen, aber dennoch ihre Bedarfe an Bildung und Teilhabe nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln decken können.
Persönliche Voraussetzungen:
a) für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und schulische Mittagsverpflegung:
Schülerinnen und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (gilt nicht für Sozialhilfe und AsylbLG)
Kein Erhalt von Ausbildungsvergütung
b) für Kita-Ausflüge und Kita-Mittagsverpflegung:
c) für Leistungen des Bereichs Teilhabe
Zuständigkeiten für Geseker Leistungsberechtigte (Kurzübersicht):
Zuständigkeiten für Geseker Leistungsberechtigte im Detail:
Antragstellung:
Die Antragsvordrucke können Sie entweder hier als PDF-Dateien herunterladen, oder Sie erhalten auf Wunsch die Formulare bei der Stadt Geseke, Soziale Sicherung, im Alten Rathaus persönlich ausgehändigt.
Beachten Sie bitte: Die Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sind von den volljährigen Bezugsberechtigten bzw. den Eltern der minderjährigen Bezugsberechtigten für jede leistungsberechtigte Person sowie für jeden Bewilligungszeitraum separat zu stellen. Außerdem gilt, dass die Anträge grundsätzlich vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gestellt sein müssen und dass alle im Einzelfall erforderlichen Nachweise / Bescheinigungen beigefügt sind. Hilfestellung dazu finden Sie in den Antragsvordrucken selbst.
Auskünfte, Beratung, weitere Informationen:
Ergänzende Informationen des Kreises Soest:
Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket
Ergänzende Informationen des BMAS:
Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen
Fremdsprachige Informationen zum Bildungspaket: Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch
Welche Unterlagen / Nachweise erforderlich sind, ist in den jeweiligen Antragsformularen angegeben.