

Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW (LFG) vom 24.03.1982 in der derzeit geltenden Fassung werden jedem Schüler vom Schulträger (Stadt Geseke) nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages abzüglich des Eigenanteils Lernmittel (Schulbücher) zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Der Eigenanteil beträgt nach der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach dem LFG ein Drittel des jeweiligen Durchschnittsbetrages.
Zur Zeit gelten folgende Durchschnittsbeträge:
1. Primarstufe
Schulkindergarten bis zu 24,00 EUR (Eigenanteil 11,76 EUR)
Grundschule bis zu 36,00 EUR (Eigenanteil 17,64 EUR)
2. Sekundarstufe I
Hauptschule, Realschule, Gymnasium bis zu 78,00 EUR (Eigenanteil 38,22 EUR)
3. Sekundarstufe II
gymnasiale Oberstufe bis zu 71,00 EUR (Eigenanteil 34,79 EUR)
4. Schule für Lernbehinderte
Klassen 1 - 4 bis zu 36,00 EUR (Eigenanteil 17,64 EUR)
Klassen 5 - 10 bis zu 78,00 EUR (Eigenanteil 38,22 EUR)
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwöflten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII). Dieser Personenkreis kann beim Schulverwaltungsamt der Stadt Geseke einen Antrag auf Erstattung der Kosten stellen.
Für einen Antrag auf Erstattung der Kosten (das Formular erhalten Sie beim Schulverwaltungsamt) bringen Sie bitte die Kaufbelege mit, da eine Kostenerstattung nur gegen Vorlage von Quittungen bzw. Kassenbelegen erfolgen kann.