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Samstag, 25.05.2013

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Baugenehmigungsverfahren (gemeindliche Mitwirkung)

Zum Baugenehmigungsverfahren gehören:

 

Die Entscheidung über eingereichte Bauvoranfragen erfolgt durch die Bauordnungsbehörde des Kreises Soest (Tel.: 02921/300)

 

  • Grundstücksteilungen

 


Zuständige Mitarbeiter/innen: