

Bau, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlagen (Kläranlagen, Pumpstationen)
Nach § 45 der Landesbauordnung NRW sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die in ihrem Grundstück liegenden Abwasserleitungen bis 2015 durch sachkundige Fachunternehmen überprüfen zu lassen.