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Montag, 21.05.2012

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Abwasserbeseitigung

Planung, Bau, Unterhaltung und Sanierung von Kanälen

Bau, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlagen (Kläranlagen, Pumpstationen)

Nach § 45 der Landesbauordnung NRW sind Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet, die in ihrem Grundstück liegenden Abwasserleitungen bis 2015 durch sachkundige Fachunternehmen überprüfen zu lassen.



siehe auch Informationen des Kreises Soest zur Abwasserbeseitigung

Zuständige Mitarbeiter/innen: