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Mittwoch, 22.05.2013

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Fischereischeine

Nach den Bestimmungen des Fischereigesetzes Nordrhein-Westfalen (FischG NW) werden vom Bürgerbüro folgende Arten von Fischereischeinen auf Antrag ausgestellt:

Jugendfischereischein 
Berechtigt: Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr 8,00 €, in bar zu entrichten

 

Jahresfischereischein               
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
Gebühr 16,00 €, in bar zu entrichten

Fünfjahresfischereischein        
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Gebühr 48,00 €, in bar zu entrichten

Zuständige Mitarbeiter/innen: