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Samstag, 04.02.2012

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Fundsachen

Fundsachen können beim Bürgerbüro abgegeben werden. Darüber hinaus hat der Finder alternativ die Möglichkeit, die Fundsache bei sich aufzubewahren. In diesem Falle ist dem Bürgerbüro der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen. Beim Bürgerbüro abgegebene Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über. Nicht abgeholte Fundsachen, auf die auch der Finder keinen Anspruch erhebt, werden in unregelmäßigen Abständen öffentlich versteigert. Der Versteigerungstermin wird in der Tagespresse bekanntgegeben.

Fundtiere können beim Tierheim Lippstadt abgegeben werden.

Wenn Sie eine Sache gefunden oder verloren haben oder wenn Ihnen ein Tier zugelaufen oder entlaufen ist, können Sie zusätzlich zu den Dienstleistungen unseres Fundbüros auch unseren Kleinanzeigenservice in Anspruch nehmen und eine kostenlose Kleinanzeige (Rubrik: Gesucht / Gefunden) aufgeben.

Zuständige Mitarbeiter/innen:  


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