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Samstag, 04.02.2012

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An-, Ab- und Ummeldungen

Das Bürgerbüro der Stadt Geseke hilft Ihnen gern bei den melderechtlichen Formalitäten im Rahmen eines Wohnungswechsels. Es wird hier unterschieden zwischen Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde nach Geseke. Eine Abmeldung ist nur notwendig bei Wegzug in das Ausland. Eine Ummeldung hat zu erfolgen bei Umzug innerhalb von Geseke.

Anmeldung und Ummeldung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung). Für die Ummeldung benutzen Sie bitte das Formular zur Anmeldung.

Abmeldung:
Nach dem Meldegesetz NW hat sich innerhalb einer Woche abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland).

 

Die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug entfällt seit dem 01.06.2004.

Kosten

gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Für Ihre Anmeldung in Geseke werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis (von allen Personen die angemeldet werden sollen)

Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Meldegesetz NW


Zuständige Mitarbeiter/innen: