

Anmeldung und Ummeldung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde (Ummeldung). Für die Ummeldung benutzen Sie bitte das Formular zur Anmeldung.
Abmeldung:
Nach dem Meldegesetz NW hat sich innerhalb einer Woche abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung ist aber nur erforderlich, wenn kein neuer Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezogen wird (Wegzug Ausland).
Die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug entfällt seit dem 01.06.2004.
gebührenfrei
Für Ihre Anmeldung in Geseke werden folgende Unterlagen benötigt:
Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch Personenstandsurkunden vorgelegt werden.
Meldegesetz NW