Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:
1. Kurzbezeichnung des Denkmals
2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)
3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals