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Samstag, 04.02.2012

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Denkmallisten

Die Stadt Geseke als Untere Denkmalbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Baudenkmäler und eine der ortsfesten Bodendenkmäler zu führen. Die Denkmalliste enthält folgende Angaben:

1. Kurzbezeichnung des Denkmals

2. Lagemäßige Bezeichnung des Denkmals (Straße, Hausnummer bzw. Flur, Flurstück)

3. Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals

4. Tag der Eintragung

Denkmalliste der Stadt Geseke

Zuständige Mitarbeiter/innen: