Nach § 10 b Schulverwaltungsgesetz
NRW (SchVG) sind die Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen
und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen
für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte
Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Z.Zt. existiert
bei der Stadt Geseke kein aktueller Schulentwicklungsplan, allerdings eine Prognose
für alle städt. Schulen über die voraussichtlichen Schülerzahlen bis zum Schuljahr
2005/06.