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Samstag, 04.02.2012

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Schulentwicklungsplan

Nach § 10 b Schulverwaltungsgesetz NRW (SchVG) sind die Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

Z.Zt. existiert bei der Stadt Geseke kein aktueller Schulentwicklungsplan, allerdings eine Prognose für alle städt. Schulen über die voraussichtlichen Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2005/06.



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