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Dienstag, 21.05.2013

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Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen

Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen durch Vereine etc.

Die Stadt Geseke stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen etc. schulische Räume, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung.
Es besteht eine Benutzungsordnung für schulische Räume vom 04.03.1999. Dem Stadtsportverband obliegt nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Geseke vom 01.01.1997 die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städt. Sport- und Turnhallen für die Zeit von montags bis freitags (nachmittags und abends).
Für die Verteilung der Sport- und Turnhallen an den Wochenenden sowie an den Feiertagen ist die Stadtverwaltung zuständig. Es ist ein entsprechender schriftlicher Antrag einzureichen. Die Sportplätze stehen in erster Linie den Schulen und den Sportvereinen zur Verfügung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Schul-, Kultur- und Sportverwaltung der Stadt.

Zuständige Mitarbeiter/innen: