

Sportpflege:
Sie können sich in Geseke in vielfältiger Weise sportlich betätigen, sei es in Sportvereinen, Fitness Centern oder individuell durch Wandern, Radfahren, Jogging, Schwimmen oder ähnliche Aktivitäten. Die Angebote sind breit gefächert und attraktiv. Bitte besuchen Sie unsere Seite "Sport in Geseke", um weitere Informationen zu erhalten.
Sportförderung:
Der Vereins- und Breitensport wird durch Gewährung von Zuschüssen und sonstigen Leistungen im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Geseke vom 21.11.1996 gefördert.
Voraussetzung für alle Förderungsmöglichkeiten ist allerdings, dass der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Bei allen Maßnahmen der Stadt handelt es sich um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie werden im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel gewährt.
Die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen sind bis zum 30.09. Eines jeden Jahres einzureichen , damit sie im darauffolgenden Rechnungsjahr berücksichtigt werden können.
Anschaffungen der Sportvereine werden mit 15 % bezuschusst soweit sie einen Wert von über 500,00 einschl. MWSt. übersteigen; der Höchst-Förderungsbetrag beträgt 1.000,00 .
Für die Erstellung von Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von (vereinseigenen) Sportanlagen gewährt die Stadt Geseke einen Zuschuss, der im Einzelfall festgelegt wird. Es soll jedoch ein Höchstsatz von 15 % der Kosten nicht überschritten werden; der Höchst-Förderbetrag darf die Höhe von 15.000,00 nicht überschreiten.
Die Stadt Geseke stellt die städt. Sportanlagen den Sportvereinen grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung.
Die städt. Turn- und Sporthallen stehen den Sportvereinen für ihre Trainingszwecke grundsätzlich kostenlos zur Verfügung.
Dem Stadtsportverband obliegt die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städt. Turn- und Sporthallen für die Zeit von montags bis freitags.
Für die Verteilung der Turn- und Sporthallen an den Wochenenden sowie an den Feiertagen ist die Stadtverwaltung, Schul-, Kultur- und Sportverwaltung, zuständig.
Für die Durchführung von Turnieren in den Sporthallen, bei denen Speisen bzw. Getränke angeboten werden, hat der Sportverein ein Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 pro Tag einschl. Schankerlaubnisgebühr an die Stadt zu zahlen; hiervon ausgenommen sind Jugendturniere.
Die städtischen Turn-, Sport- und Gymnastikhallen sind grundsätzlich während der Sommerferien und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. eines jeden Jahres geschlossen. Die Doppelturnhalle im Schulzentrum West ist in den letzen 14 Tagen der Sommerferien für die Sportvereine geöffnet, die ausschließlich Hallensport (Badminton, Basketball, Handball, Volleyball etc.) betreiben, damit sie sich auf die kommende Meisterschaftssaison vorbereiten können.
Über weitere Ausnahmefälle entscheidet der Bürgermeister.