

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII). Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, "eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern" (§ 53 Abs. 3 SGB XII). Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und die wirtschaftlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Zuständig für Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist - je nach Art der zu gewährenden Hilfen - entweder der Kreis Soest oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationen des Kreises Soest zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.