


Anzeige einer Geburt beim Standesamt (Anzeigepflichtiger sowie benötigte Unterlagen)
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
- der eheliche Vater,
- die Hebamme,
- der Arzt,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Sie müssen die Beurkundung Ihres Kindes in folgenden Fällen jedoch selbst vornehmen:
Sie sind nicht miteinander verheiratet und
Die persönliche Vorsprache beim Standesamt ist ebenfalls notwendig, falls Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Seit dem 01. Januar 2000 muss der Standesbeamte prüfen, ob Ihr Kind eventuell durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.
Bei Hausgeburten ist die Anzeige unter der Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung von Ihnen persönlich vorzunehmen.
Falls Sie als Eltern einen akad. Grad besitzen und dieser mit in die Urkunde aufgenommen werden soll, legen Sie den entsprechenden Nachweis dem Standesamt vor.
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
a) wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind:
b) wenn nur ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist:
c) wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind:
d) bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
Einen Kindergeldantrag und Antrag auf Erziehungsgeld erhalten Sie bei der Stadtverwaltung am Info-Schalter oder per Download hier auf www.geseke.de.
Für den Kindergeldantrag ist die Agentur für Arbeit, Paradieser Weg 2, 59494 Soest zuständig. Ihren Antrag auf Gewährung von Elterngeld müssen Sie dem Kreis Soest, Abt. Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zuleiten.
Sollten Sie noch Fragen haben, so sind wir Ihnen gern behilflich.