

Der Tod eines Angehörigen trifft die Hinterbliebenen oft gleich in zweifacher Weise. Zum einen sind Gefühle von Trauer um den verstorbenen Menschen, manchmal auch Verzweiflung oder Angst vor dem Alleinsein zu bewältigen. Zum anderen müssen bei einem Sterbefall vielfältige Entscheidungen getroffen werden; insbesondere muss die Bestattung organisiert werden.
Nach dem Eintritt des Todes muss als erstes der Hausarzt benachrichtigt werden, sollte dieser nicht erreichbar sein, sollte der Notarzt (Tel: 112) gerufen werden. Der Arzt benötigt, wenn er den Verstorbenen nicht kennt, den Personalausweis. Falls es Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache gibt, wird die Polizei dazu gezogen, die evtl. weitere Schritte einleitet. Wenn der Arzt nach der Untersuchung des Verstorbenen einen natürlich Tod diagnostiziert, wird er die Todesbescheinigung in 2-facher Ausfertigung, (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen.
Die Todesbescheinigung benötigt der Bestatter für das Standesamt und Gesundheitsamt.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, muss ein Bestatter mit der Abholung des Verstorbenen und der Organisation der Beisetzung beauftragt werden. Im Trauergespräch wird festgelegt, welche Aufgaben der Bestatter übernimmt und welche die Angehörigen selbst übernehmen.
Was ist zu erledigen?
Terminabsprache:
Für die Absprache der Bestattungstermine auf den Friedhöfen in Geseke ist Ihr Ansprechpartner der Friedhofsgärtner.
Bestattungstermine können vormittags zu verschiedenen Uhrzeiten und nachmittags ausschließlich um 14.00 Uhr vereinbart werden.
Telefonisch können Sie ihn unter 02942/78138 oder 0173/7198427 erreichen.
Kirchengemeinden:
Anschriften der Bestattungsunternehmen in Geseke:
Standesamt:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Die Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €.
Das Standesamt befindet sich im Erdgeschoss des Alten Rathauses, Am Teich 13, und ist telefonisch unter 02942/500-27 oder -58 zu erreichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt. Es befindet sich im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Zimmer 007, An der Abtei 1, und ist telefonisch unter 02942/500-66 zu erreichen.