

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Ein Leistungsanspruch setzt u.a. voraus, dass die vorhandenen Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Grundsicherung für Arbeitssuchende wird gewährt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Ausführliche Informationen zu Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter folgenden Links:
http://www.arbeitsagentur.de/
http://www.bmas.de/
Zuständiges Jobcenter für Geseke ist die
Arbeit Hellweg Aktiv
Am Siek 18 - 22
59557 Lippstadt
Tel. 02921/106500
Internet: www.arbeit-hellweg-aktiv.de
Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsangehörigen, Mietvertrag sowie ggf. weitere Unterlagen (welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, klären Sie bitte individuell mit dem Jobcenter).