

Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:
Wir beraten Sie gern persönlich über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen". Einen ersten Überblick können Sie sich bei Interesse anhand des Gesetzestextes (9. Kapitel des SGB XII) verschaffen. Darüber hinaus finden Sie zu folgenden "Hilfen in anderen Lebenslagen" auch hier auf www.geseke.de weitere Detailinformationen:
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.