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Rentenangelegenheiten (Versicherungsamt Stadt Geseke)

Sie möchten Ihr Rentenkonto klären oder auf Richtigkeit prüfen lassen? Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rente bzw. zur Rehabilitation? Oder Sie möchten eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung beantragen? Wir helfen Ihnen gern durch fachkundige Auskünfte und Erledigung aller Formalitäten. Beim Versicherungsamt der Stadtverwaltung Geseke ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Rentenversicherung für Sie da.

  • Aufnahme von Rentenanträgen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente),
  • Anträge auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträge auf Anerkennung von Kindererziehungs-/Berücksichtigungszeiten,
  • Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet oder der ehemaligen UdSSR,
  • Anträge auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen,
  • Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation (Umschulungen, Kurmaßnahmen), soweit diese über die Rentenversicherung finanziert werden sollen,
  • Auskünfte zu sämtlichen Fragen im Bereich der Deutschen Rentenversicherung (nicht jedoch zur Rentenhöhe).

Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie eventuelle Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontoklärung. Auskünfte über die zu erwartende Rentenhöhe kann Ihnen das Versicherungsamt der Stadt Geseke aus technischen Gründen nicht erteilen. Diese erhalten Sie unmittelbar von der Deutschen Rentenversicherung. Dazu empfehlen wir Ihnen die regelmäßig in Geseke stattfindenden Sprechtage.

Aktuelle Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auch im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen können Sie unserer Seite "Rechengrößen des Sozialrechts" entnehmen.

Falls Sie sich für das Thema "Altersteilzeit" interessieren, erhalten Sie wertvolle Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Zusätzlich stehen Ihnen folgende Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung:

  • Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
    Tel. 0800 / 10004800, mo - do 7.30 Uhr - 19.30 Uhr, fr 7.30 Uhr - 15.30 Uhr.

Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen für Ihr spezielles Anliegen mitgebracht werden sollten, klären Sie am besten vorab telefonisch mit dem Versicherungsamt.

Rechtsgrundlagen

SGB VI


Zuständige Mitarbeiter/innen: