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Mittwoch, 22.05.2013

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Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehindertenausweise (Beantragung, Verlängerung, Änderung)

Beim Bürgerbüro der Stadt Geseke erhalten Sie Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alternativ auch einen Link zu den Antragsvordrucken als pdf-Dateien. Soweit es um medizinische Angaben geht, empfehlen wir Ihnen, diese in Absprache mit Ihrem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Zuständige Behörden für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte, für den Bereich der Stadt Geseke der

Kreis Soest,
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest

Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie ebenfalls beim städtischen Bürgerbüro. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein von der Stadt Geseke vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, erstellt der Kreis Soest aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis.

Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Soest auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H, aG usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Sonder-Parkausweis für Schwerbehinderte, Rundfunkgebührenbefreiung / Telefongebührenermäßigung). Hierüber informieren Sie auf Wunsch ausführlich die Sozialverwaltung der Stadt Geseke oder die Kreisverwaltung Soest. Der Sonderparkausweis für Schwerbehinderte wird beim Straßenverkehrsamt Soest beantragt.

Weitere Vergünstigungen, weitere Informationen:

Schwerbehinderte Menschen haben im täglichen Leben oft finanzielle Mehraufwendungen gegenüber nicht behinderten Menschen. Auf der anderen Seite können Schwerbehinderte in vielen Bereichen auch Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zur teilweisen Kompensation der wirtschaftlichen Mehrbelastungen. Derartige Vergünstigungen bestehen (neben den zuvor bereits genannten) z.B. im Steuerrecht, bei Eintrittsgeldern für öffentliche Veranstaltungen oder in den städtischen Bädern, bei vielen Versicherungen, im öffentlichen Straßenverkehr (Sonderparkerlaubnisse) und in weiteren Bereichen des täglichen Lebens.

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation behinderter Menschen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, wo Sie sich unter anderem im "Fachlexikon Behinderung und Beruf" nach alphabetisch sortierten Themenbereichen umfassend informieren können. Bitte informieren Sie sich auch bei der Örtlichen Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen (Kreis Soest). Wir empfehlen Ihnen auch die Informationen des Psychosozialen Fachdienstes (Kreis Soest) sowie das kostenlose Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: 01805/996604.

Die spezifischen Anliegen behinderter Menschen im Alltag uns wichtig.

Wir bieten deshalb behinderten Menschen auch Hilfestellung und Unterstützung an, wenn es beispielsweise darum geht, Gehwege oder andere öffentliche Anlagen im Stadtgebiet von Geseke alten- bzw. behindertengerecht auszubauen. Gern nehmen wir Vorschläge und Anregungen entgegen, die darauf gerichtet sind, unsere Stadt und deren Einrichtungen - wo immer es notwendig und finanzierbar ist - bestmöglich den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen alter und behinderter Menschen anzupassen. Ihre diesbezüglichen Fragen, Vorschläge oder Kritikäußerungen leiten wir gern an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Geseke weiter oder an andere Behörden, deren Aufgabenbereich davon betroffen ist.

Barrierefreier Zugang zur Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung Geseke ist, soweit dies baulich möglich war, alten- und behindertengerecht ausgebaut. Rollstuhlfahrer erreichen das Verwaltungsgebäude "An der Abtei 1" über eine entsprechende Rampe. Die Eingangstür ist mit einem automatischen Türöffner ausgestattet. Eine behindertengerechte Toilette finden Sie gleich im Eingangsgeschoss. Im Eingangsbereich befindet sich insbesondere auch das Bürgerbüro als erste Anlaufstelle. Eine Vielzahl von Dienstleistungen wird bereits dort angeboten.

Auch zu den im Alten Rathaus der Stadt Geseke untergebrachten Dienststellen (Soziale Sicherung, Wohngeldstelle, Versicherungsamt, Standesamt, Beratungsdienste anderer Behörden) besteht eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit. Auf der westlichen Seite des Gebäudes "Am Teich 13" befindet sich nämlich ebenerdig ein Aufzug. Dieser ist zu den üblichen Besuchszeiten über eine separate Eingangstür (Seiteneingang, rechte Gebäudeseite - 2. Tür) zu erreichen. Sollte der Aufzug einmal verschlossen sein, befindet sich an der Vorderseite des Gebäudes eine Klingel mit Sprechanlage (zum Standesamt). Selbstverständlich ist der Aufzug mit einem Notfall-Telefon ausgestattet.

Service für gehbehinderte Besucher unserer Kulturveranstaltungen:

Gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer, die unsere Kulturveranstaltungen im Schulzentrum Mitte besuchen möchten, haben die Möglichkeit, den Großen Festsaal des Schulzentrums über eine behindertengerechte Rampe zu erreichen. Die Rampe befindet sich im Bereich der Sporthalle und ist am besten von der Ostmauer aus zu erreichen. Veranstaltungsbesuchern, die diese Rampe nutzen möchten, empfehlen wir, sich ein oder zwei Werktage vorher kurz telefonisch beim Kulturamt der Stadtverwaltung zu melden. Es wird dann organisiert, dass an der Rampe ehrenamtliche Helfer (Feuerwehr, Hilfsdienste) bereit stehen, die Ihnen erforderlichenfalls behilflich sind und dafür sorgen, dass die in diesem Bereich ansonsten verschlossenen Türen geöffnet sind. Selbstverständlich ist dieser Service kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch (SGB IX)


Zuständige Mitarbeiter/innen: