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Samstag, 04.02.2012

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Familienpass der Stadt Geseke

Den Geseker Familienpass erhalten Personen oder Familien, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Der Geseker Familienpass wird auf Antrag zunächst für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen jeweils für ein Jahr verlängert. Ausstellung bzw. Verlängerung Ihres Familienpasses erledigt für Sie das Bürgerbüro der Stadt Geseke, wo Sie auch die entsprechenden Anträge erhalten. Auskünfte zum Familienpass erhalten Sie auch bei der Sozialverwaltung. Dort werden Sie auch ausführlich beraten über die Voraussetzungen zur Ausstellung des Familienpasses, über die Vergünstigungen, die Ihnen als Familienpassinhaber von städtischen und anderen Institutionen eingeräumt werden und über alle Fragen, die Sie sonst bewegen.

Wenn Sie sich vorab bereits informieren möchten, schauen Sie doch bitte einmal in die Richtlinien für die Ausstellung des Geseker Familienpasses, die Sie hier im vollen Wortlaut abrufen können.

Übrigens:
Die Stadt Geseke räumt Inhabern von Familienpässen anderer Gemeinden dieselben Vergünstigungen ein, die für den Geseker Familienpass gelten. In ähnlicher Weise verfahren auch zahlreiche andere Städte und Gemeinden, so dass Sie davon ausgehen können, mit dem Geseker Familienpass auch andernorts viele Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Zuständige Mitarbeiter/innen: