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Samstag, 04.02.2012

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Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie öffentlich geförderten Wohnraum anmieten möchten, benötigen Sie vor Bezug der Sozialwohnung eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese können Sie erhalten, sofern Sie bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. So darf beispielsweise Ihr Jahreseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten. Wir informieren Sie auf Wunsch gern über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgröße gültige Einkommensgrenze. Die anzumietende Wohnung darf (je nach Personenzahl) eine bestimmte Wohnfläche nicht bzw. nur unwesentlich überschreiten. Angemessene Wohnungsgrößen sind z.B. für 1 Person: 45 qm, für 2 Personen: 60 qm, für 3 Personen: 75 qm, für 4 Personen: 90 qm, für 5 Personen: 105 qm.

Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen und der gezielten Wohnberechtigungsbescheinigung. Während die allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung für alle öffentlich geförderten Wohnungen von angemessener Größe gilt, wird ein gezielter Wohnberechtigungsschein für eine ganz bestimmte Wohnung ausgestellt, die bezogen werden soll.

Zuständige Behörde für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen ist der Kreis Soest -Amt für Wohnungswesen-, Postfach 1752, 59491 Soest (Tel. 02921/300). Das Amt für Wohnungswesen berät Sie auf Wunsch umfassend zu allen Fragen des sozialen Wohnungsbaus, zur Anmietung von öffentlich gefördertem Wohnraum sowie zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich in die Liste der Wohnungssuchenden beim Amt für Wohnungswesen eintragen zu lassen. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines.

Informationen des Kreises Soest zu diesem Thema finden Sie im übrigen hier.

Selbstverständlich erhalten Sie die Antragsvordrucke auch beim Bürgerbüro der Stadt Geseke; Ihr Antrag wird auf Wunsch von dort auch an den Kreis Soest weiter geleitet.

Übrigens ...

... Wenn Sie sich über mögliche Wohngeldansprüche informieren möchten, schauen Sie doch einmal in die Übersichtsseite "Wohngeld" oder besuchen Sie uns in der Wohngeldstelle der Stadt Geseke, wo wir Sie gern persönlich zum Miet- oder Lastenzuschuss beraten.

Bitte informieren Sie sich auch über den derzeit gültigen Mietspiegel.

Notwendige Unterlagen

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Besuch kurz telefonisch zu informieren, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag im einzelnen mitbringen sollten. In jedem Falle muss eine Einkommensbescheinigung (den Vordruck erhalten Sie bei uns) für jede Person des Haushalts, die über eigenes Einkommen verfügt, vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

II. Wohnungsbaugesetz


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Zuständige Mitarbeiter/innen: