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Samstag, 04.02.2012

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Wohnungsmarkt in Geseke

Die Stadt Geseke bietet keine Wohnungsvermittlung im Sinne einer individuellen Dienstleistung an. Wir stellen Wohnungssuchenden und Vermietern aber mit unserem kostenlosen Kleinanzeiger hier auf www.geseke.de ein effektives Hilfsmittel zur Verfügung. Eine rege Nutzung des Kleinanzeigers als Plattform für den regionalen Wohnungsmarkt wird im Idealfalle jeweils ohne unser Zutun Angebot und Nachfrage zusammenführen. Bitte lesen Sie nachfolgend, welche Möglichkeiten Sie außerdem haben.

Wohnungsmarkt in Geseke:

Der Wohnungsmarkt in Geseke ist erfreulicherweise schon seit längerer Zeit als relativ entspannt zu kennzeichnen, d.h. einer stetig vorhandenen Nachfrage an Wohnraum steht ein durchaus angemessenes Angebot freier Wohnungen gegenüber. Andererseits ist dieses Angebot nicht so groß, dass aus Sicht der Vermieter eine signifikante Häufung von Leerständen zu beklagen wäre. Da es in der Hellwegstadt also kein grundsätzliches Wohnungsproblem gibt, hat die Stadtverwaltung Geseke - auch unter Kostengesichtspunkten - entschieden, keine aktive Wohungsvermittlung anzubieten. Wir sind ganz sicher, dass jeder, der in Geseke eine Wohnung sucht, auch ohne unsere Vermittlung innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens mindestens ein passendes Angebot findet.

Wenn Sie also eine Wohnung suchen oder anbieten möchten, empfehlen wir Ihnen in jedem Falle, die Angebote in der örtlichen Presse (Tages- und Wochenzeitungen) aufmerksam zu verfolgen und in diesen lokalen Printmedien evtl. auch selbst zu inserieren. Exemplarisch für alle in der Region erscheinenden Zeitungen sei hier auf die Anzeigenteile folgender Blätter verwiesen:

Der Patriot / Geseker Zeitung (auch im Internet)
Neue Regionale (auch im Internet)
Wochentip (auch im Internet)

Bei der Sozialverwaltung oder beim Bürgerbüro können Sie auf Wunsch auch gern ein Adressenverzeichnis der "größeren" Vermieter von Geseke bekommen, also derjenigen Wohnungsgesellschaften oder Privatpersonen, die nach unserem Kenntnisstand eine größere Anzahl von Wohnungen in Geseke als Mietobjekte anbieten. Bitte fragen Sie uns nach dieser Liste, die wir aus rechtlichen Gründen nicht hier im Internet veröffentlichen, Ihnen aber gern persönlich herausgeben.

Falls Sie auf diesem Wege keinen Erfolg erzielen oder falls Sie sehr kurzfristig eine Vermittlung anstreben, sollten Sie ggf. die Dienstleistungen eines Maklerbüros in Anspruch nehmen.

Unser Online-Service hier auf www.geseke.de:

Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, auch auf unseren Internetseiten Kleinanzeigen zu veröffentlichen (Wohnungsangebote oder Wohnungsgesuche). Ihre Anzeigen werden so interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zugänglich gemacht. Dieser Service der Stadt Geseke ist selbstverständlich kostenlos. Je mehr Wohnungssuchende und Vermieter diesen Gratis-Service nutzen, desto besser und effektiver kann er seinen Zweck erfüllen und Vermittlungserfolge herbeiführen. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Kleinanzeiger möglichst rege nutzen. Übrigens bietet der Anzeigenservice nicht nur die Rubrik Wohnungsmarkt, sondern noch viele weitere inhaltliche Kategorien für private Kleinanzeigen.

Wichtige Hinweise für bestimmte Personengruppen:

Wenn Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind ...
Soweit für öffentlich geförderten Wohnraum eine Wohnberechtigungsbescheinigung benötigt wird, kann diese beim Bürgerbüro der Stadt Geseke beantragt werden. Über eventuelle Wohngeldansprüche informiert Sie gern die Wohngeldstelle der Stadt Geseke. Informieren Sie sich bitte auch über den für Geseke geltenden Mietspiegel.

Wenn Sie mit akuter Wohnungslosigkeit konfrontiert sind ...
Sollten Sie obdachlos oder unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sein, wenden Sie sich bitte auch an das Ordnungsamt der Stadt Geseke. Dort wird man versuchen, Ihnen unverzüglich weiterzuhelfen bzw. die zur Vermeidung der Obdachlosigkeit erforderlichen Maßnahmen treffen.

Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen ...
Stimmen Sie sich in jedem Falle vor Abschluss eines Mietvertrages mit der zuständigen Leistungsbehörde ab, damit Sie Gewissheit darüber haben, ob die Miete für die in Aussicht genommene Wohnung im Rahmen der Ihnen gewährten Sozialleistung übernommen werden kann. Es ist nämlich denkbar, dass aufgrund bestehender Mietobergrenzen die Miete als zu hoch eingestuft wird und dann nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden kann. Eine Übernahme von unangemessen hohen Mietkosten kann nicht erfolgen, wenn eine entsprechende Zustimmung nicht vorliegt. Grundsätzlich erforderlich ist daher vor Abschluss eines Mietvertrages die Vorlage einer Mietbescheinigung bei der Stelle, die Ihre Geldleistung erbringt.

Bevor Sie schließlich einen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie sich diesen bitte zunächst vollständig und sehr genau durch. Unterschreiben Sie den Vertrag nicht voreilig, wenn er Passagen enthält, die Sie nicht verstehen. Holen Sie sich ggf. fachkundigen Rat ein. Sprechen Sie den Umzug unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter bei der zuständigen Sozialleistungsbehörde ab.

Sonstige Tipps und Hinweise:

Weitere wertvolle Tipps für Mieter finden Sie auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes.

Vergessen Sie bitte im Falle eines Umzuges nicht die erforderliche Um- oder Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt Geseke bzw. bei der für Sie zuständigen Einwohnermeldebehörde.