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Samstag, 04.02.2012

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Rundfunkgebührenbefreiung

Ausführliche Informationen zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie schon bei der GEZ gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Rundfunk-Teilnehmernummer mit. Diese können Sie anhand der letzten GEZ-Gebührenzahlung aus Ihrem Kontoauszug entnehmen oder aber aus dem zuletzt erteilten Befreiungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.


Zuständige Mitarbeiter/innen: