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Samstag, 04.02.2012

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Telefongebührenermäßigung

Foto eines Telefons
Sozialtarif der T-Com für Personen, die bestimmte (soziale) Voraussetzungen erfüllen.

Bei der Telefongebührenermäßigung handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung, sondern um den (freiwilligen) Sozialtarif eines privatwirtschaftlichen Telefonunternehmens, nämlich der Deutschen T-Com. Diese Ermäßigung regelt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der T-Com zum Sozialtarif im T-Net. Die Geschäftsbedingungen können sich angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Telekommunikationssektor rasch ändern, so dass an dieser Stelle nur auf die wesentlichen (derzeit gültigen) Bedingungen für eine Telefongebührenermäßigung hingewiesen werden soll.

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auf Antrag auch den so genannten "Sozialtarif" der T-Com erhalten. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist in der Regel sinnvoll, den Antrag "Sozialtarif der T-Com" zusammen mit dem Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu stellen.

Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen T-Com (z.B. in den T-Punkt Geschäften) bzw. über die T-Com-Kundenberatung (freecall 0800/3301000) oder bei der Sozialverwaltung, wo man Ihnen gern weiterhilft. Dort wird man Sie auch informieren, welche Unterlagen im Einzelfall dem Antrag beizufügen sind.


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