

Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass alle Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, auf Antrag auch den so genannten "Sozialtarif" der T-Com erhalten. Darüber hinaus können weitere Personen die Ermäßigung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist in der Regel sinnvoll, den Antrag "Sozialtarif der T-Com" zusammen mit dem Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu stellen.
Bitte informieren Sie sich bei den Niederlassungen der Deutschen T-Com (z.B. in den T-Punkt Geschäften) bzw. über die T-Com-Kundenberatung (freecall 0800/3301000) oder bei der Sozialverwaltung, wo man Ihnen gern weiterhilft. Dort wird man Sie auch informieren, welche Unterlagen im Einzelfall dem Antrag beizufügen sind.