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Samstag, 04.02.2012

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Leitung der Verwaltung

Foto vom Bürgermeister Franz Holtgrewe
Nach § 62 Gemeindeordnung NW (GO) obliegt dem Bürgermeister die Leitung der Verwaltung. Der Verwaltungsvorstand wirkt nach Maßgabe des § 70 GO bei den Leitungsaufgaben mit. Detaillierte Informationen zur Leitung der Stadtverwaltung Geseke erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlagen

§ 62 Gemeindeordnung NW

Zuständige Mitarbeiter/innen: