

Beurkundung des Sterbefalles:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.
Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:
Urkunden sind im Original vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden. Bezüglich der standesamtlichen Eintragung können Sie uns jederzeit um Rat fragen.
Gebühr Euro 10:
Erteilung einer Personenstandsurkunde (für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr). Urkunden für Sozialversicherung und Bestattung sind Gebührenfrei.