

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für die Beteiligung der Bürger bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen übereinstimmende
Verfahrensvorschriften vor.
Danach sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist weiter
die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zunächst erfolgt ein Beschluss durch den zuständigen Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss, dass ein Bebauungsplan oder einen Flächennutzungsplan aufgestellt
oder geändert werden soll.
Anschließend werden dann die Bauleitpläne in der städtischen Bauverwaltung
mit dem Erläuterungsbericht oder der Begründung für die Dauer eines Monats
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Ort und die Dauer der
Auslegung werden mindestens 1 Woche vorher in der Lokalpresse ortsüblich
bekannt gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist
Anregungen vorgebracht werden können. Fristgemäße Anregungen sind zu prüfen;
über das Ergebnis der Prüfung erhält der anregende Bürger eine Mitteilung.
Soweit der Entwurf eines Bauleitplanes nach erfolgter öffentlicher Auslegung geändert
oder ergänzt wird, ist er nochmals auszulegen.
Zum Abschluss des Verfahrens wird der jeweilige Entwurf des Bauleitplanes mit einer
Entscheidung über die eingegangenen Anregungen der Bürger vom Rat der Stadt
Geseke beschlossen. Mit der Beschussfassung ist das Bauleitplanverfahren zunächst
abgeschlossen.
Informationen über aktuelle Verfahren im Rahmen der Bauleitplanung (z.B. Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen, Änderung des Flächennutzungsplanes usw.) finden Sie jeweils auch auf unserer Seite "Öffentliche Bekanntmachungen".