

Formular: Bewerbung um ein Baugrundstück
Formular: Antrag auf Familienbonus
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Familienfreundliches Geseke
Förderung von Familien beim Kauf eines Baugrundstückes oder Erwerb eines Wohnhauses bzw. einer Eigentumswohnung Die Förderung gilt für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 und wird für den Kauf eines Baugrundstücks der Stadt Geseke sowie generell für den Erwerb eines Mit der Zahlung des Förderbetrages ist die Verpflichtung verknüpft, das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung als ersten Wohnsitz mindestens fünf Jahre selbst zu nutzen. Andernfalls ist die Fördersumme zurückzuzahlen (= Einzelfallentscheidung). Die Maximalgrenze beträgt 6.000,-- € und zwar ausgehend von einem Förderbetrag über 2.000,-- € bezogen auf die Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Der Familienbonus kann nur einmal bezogen werden und es ist keine Förderung möglich, wenn schon einmal ein Grundstück bzw. ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung das/die älter als 5 Jahre über die Stadt Geseke mit einer finanziellen Vergünstigung erworben worden ist. Des Weitern ist eine Frist von 3 Monaten vom Kaufvertrag zur Antragstellung einzuhalten, d.h. zwischen dem Antrag und dem Datum des Kaufvertrages dürfen nicht mehr als 3 Monate vergangen sein. Ausnahme hiervon ist nur die Geburt eines Kindes innerhalb der fünfjährigen Eigennutzungsverpflichtung. Dann kann der Antrag jederzeit gestellt werden und eine anteilige Förderung kann erfolgen. Der Antrag gilt als gestellt, wenn alle Antragsunterlagen, sowie eine Kopie des Kaufvertrages eingereicht worden sind. Für die Auszahlung des Familienbonus entscheidend ist die Abgabe der Meldebescheinigung mit der neuen Adresse. Werden weitere Kinder nach dem Grundstücks- bzw. Gebäudeerwerb und bei Einhaltung der fünfjährigen Eigennutzung geboren, wird eine anteilige Förderung bis zum Höchstbetrag dann gezahlt, wenn in den Folgejahren Fördermittel für diesen Zweck im Haushalt bereit gestellt werden. Das Geburtsjahr ist Förderjahr. Für die Familienförderung steht im Haushalt 2010 ein Gesamtvolumen von 55.000,00 € zur Verfügung. Ist dieser Betrag aufgebraucht, besteht kein Anrecht auf Auszahlung des Familienbonus. Maßgeblich hierbei ist das Eingangsdatum auf dem Antragsformular. |
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