Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport berät und beschließt über:
- allgemeine und soziale Fragen;
- Zuteilung von Zuschüssen an freie Wohlfahrtsverbände;
- Verteilung von Zuschüssen für Ferien- und Erholungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen;
- Maßnahmen für kommunale Kindergärten sowie Kindergärten anderer Träger und erziehender Kindertagesstätten jedweden Trägers;
- Bedarfsplanung von Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Übergangswohnheimen für Aussiedler und Asylbewerber, Stellungnahmen zu entsprechenden Investitionsmaßnahmen;
- Verwendung und Anmietung von Räumen für jugendpflegerische Maßnahmen;
- Vorschläge zur Verbesserung des Sozial- und Gesundheitswesens;
- Wahrnehmung von Familienförderung, Familienangelegenheiten und Gleichstellungsfragen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten;
- Wahrnehmung von Seniorenfragen (Seniorenbeirat);
- Wahrnehmung von Fragen im Zusammenhang mit ausländischen Mitbürgern und Spätaussiedlern (Ausländerbeirat);
- Belange der Jugendzentren und der Jugendfreizeiteinrichtungen;
- Vergabe von Aufträgen, für die Ausstattung von sozialen Einrichtungen bis zum Höchstbetrag von 100.000,-- € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel;
- Bedarf und Ausstattung von Kinderspielplätzen;
- Schaffung und Auflösung städt. Sozialeinrichtungen;
- Angelegenheiten der Behinderten;
- Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften;
- Richtlinien über die Ausstellung des Geseker Familienpasses;
- Verwendung der städt. Sportanlagen und Überlassung dieser Einrichtungen an Vereine und sonstige Personengruppen sowie die Festsetzung etwaiger Nutzungsentgelte;
- Gewährung von einzelnen Zuschüssen an Jugendgruppen für sportliche Maßnahmen, soweit sie den Betrag von 500,00 € überschreiten bis zum Höchstbetrag von 5.000,00 € im Einzelfall;
- Einrichtung und Unterhaltung der städt. Sporteinrichtungen, Kinderspielplätze, Bolzplätze und andere Freizeiteinrichtungen;
- Aufstellung von Sportförderrichtlinien;
- Vergabe von Aufträgen für Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit sie den Betrag von 100.000,00 € im Rahmen des Haushaltsplanes nicht überschreiten.
Mitgliederliste des Ausschusses