Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Familie berät und
beschließt über:
- allgemeine und soziale Fragen
- Zuteilung von Zuschüssen an freie Wohlfahrtsverbände
- Verteilung von Zuschüssen für Ferien- und Erholungsmaßnahmen
von Kindern und Jugendlichen
- Maßnahmen für kommunale Kindergärten sowie Kindergärten
anderer Träger und erziehender Kindertagesstätten jedweden Trägers
- Bedarfsplanung von Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie
Übergangswohnheimen für Aussiedler und Asylbewerber, Stellungnahme
zu entsprechenden Investitionsmaßnahmen
- Versendung und Anmietung von Räumen für jugendpflegerische Maßnahmen
- Vorschläge zur Verbesserung des Sozial- und Gesundheitswesens
- Wahrnehmung von Familienförderung, Familienangelegenheiten und Gleichstellungsfragen
in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sowie
Beratung und Beschlussfassung des Frauenförderplanes
- Wahrnehmung von Seniorenfragen (Seniorenbeirat)
- Wahrnehmung von Fragen in Zusammenhang mit ausländischen Mitbürgern
und Spätaussiedlern (Integrationsrat / Integrationsausschuss)
- Belange der Jugendzentren und der Jugendfreizeiteinrichtungen
- Vergabe von Aufträgen für die Ausstattung von sozialen Einrichtungen
bis zum Höchstbetrag von 100.000,00 € im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
- Bedarf und Ausstattung von Kinderspielplätzen
- Schaffung und Auflösung von Sozialeinrichtungen
- Angelegenheiten der Behinderten
- Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften
- Richtlinien für die Ausstellung des Geseker Familienpasses
- Einrichtung und Unterhaltung der Kinderspielplätze, Bolzplätze
und anderer Freizeiteinrichtungen (ausgenommen Freibad und Lehrschwimmbecken
sowie Park- und Grünanlagen)
- Vergabe von Einrichtungen für Kinderspielplätze, Bolzplätze
und anderer Freizeiteinrichtungen (ausgenommen Freibad und Lehrschwimmbecken
sowie Park- und Grünanlagen) , soweit sie den Betrag von 100.000,00 €
im Rahmen des Haushaltsplanes nicht überschreiten.
Mitgliederliste
des Ausschusses