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Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport der Stadt Geseke

Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport berät und beschließt über:

  1. allgemeine und soziale Fragen;
  2. Zuteilung von Zuschüssen an freie Wohlfahrtsverbände;
  3. Verteilung von Zuschüssen für Ferien- und Erholungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen;
  4. Maßnahmen für kommunale Kindergärten sowie Kindergärten anderer Träger und erziehender Kindertagesstätten jedweden Trägers;
  5. Bedarfsplanung von Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Übergangswohnheimen für Aussiedler und Asylbewerber, Stellungnahmen zu entsprechenden Investitionsmaßnahmen;
  6. Verwendung und Anmietung von Räumen für jugendpflegerische Maßnahmen;
  7. Vorschläge zur Verbesserung des Sozial- und Gesundheitswesens;
  8. Wahrnehmung von Familienförderung, Familienangelegenheiten und Gleichstellungsfragen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten;
  9. Wahrnehmung von Seniorenfragen (Seniorenbeirat);
  10. Wahrnehmung von Fragen im Zusammenhang mit ausländischen Mitbürgern und Spätaussiedlern (Ausländerbeirat);
  11. Belange der Jugendzentren und der Jugendfreizeiteinrichtungen;
  12. Vergabe von Aufträgen, für die Ausstattung von sozialen Einrichtungen bis zum Höchstbetrag von 100.000,-- € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel;
  13. Bedarf und Ausstattung von Kinderspielplätzen;
  14. Schaffung und Auflösung städt. Sozialeinrichtungen;
  15. Angelegenheiten der Behinderten;
  16. Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften;
  17. Richtlinien über die Ausstellung des Geseker Familienpasses;
  18. Verwendung der städt. Sportanlagen und Überlassung dieser Einrichtungen an Vereine und sonstige Personengruppen sowie die Festsetzung etwaiger Nutzungsentgelte;
  19. Gewährung von einzelnen Zuschüssen an Jugendgruppen für sportliche Maßnahmen, soweit sie den Betrag von 500,00 € überschreiten bis zum Höchstbetrag von 5.000,00 € im Einzelfall; 
  20. Einrichtung und Unterhaltung der städt. Sporteinrichtungen, Kinderspielplätze, Bolzplätze und andere Freizeiteinrichtungen;
  21. Aufstellung von Sportförderrichtlinien;
  22. Vergabe von Aufträgen für Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit sie den Betrag von 100.000,00 € im Rahmen des Haushaltsplanes nicht überschreiten.

Mitgliederliste des Ausschusses