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Samstag, 04.02.2012

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Soziale Sicherung:

Ausschuss für Jugend, Soziales und Familie der Stadt Geseke

Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Familie berät und beschließt über:

  1. allgemeine und soziale Fragen
  2. Zuteilung von Zuschüssen an freie Wohlfahrtsverbände
  3. Verteilung von Zuschüssen für Ferien- und Erholungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen
  4. Maßnahmen für kommunale Kindergärten sowie Kindergärten anderer Träger und erziehender Kindertagesstätten jedweden Trägers
  5. Bedarfsplanung von Kindergärten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Übergangswohnheimen für Aussiedler und Asylbewerber, Stellungnahme zu entsprechenden Investitionsmaßnahmen
  6. Versendung und Anmietung von Räumen für jugendpflegerische Maßnahmen
  7. Vorschläge zur Verbesserung des Sozial- und Gesundheitswesens
  8. Wahrnehmung von Familienförderung, Familienangelegenheiten und Gleichstellungsfragen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sowie Beratung und Beschlussfassung des Frauenförderplanes
  9. Wahrnehmung von Seniorenfragen (Seniorenbeirat)
  10. Wahrnehmung von Fragen in Zusammenhang mit ausländischen Mitbürgern und Spätaussiedlern (Integrationsrat / Integrationsausschuss)
  11. Belange der Jugendzentren und der Jugendfreizeiteinrichtungen
  12. Vergabe von Aufträgen für die Ausstattung von sozialen Einrichtungen bis zum Höchstbetrag von 100.000,00 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  13. Bedarf und Ausstattung von Kinderspielplätzen
  14. Schaffung und Auflösung von Sozialeinrichtungen
  15. Angelegenheiten der Behinderten
  16. Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften
  17. Richtlinien für die Ausstellung des Geseker Familienpasses
  18. Einrichtung und Unterhaltung der Kinderspielplätze, Bolzplätze und anderer Freizeiteinrichtungen (ausgenommen Freibad und Lehrschwimmbecken sowie Park- und Grünanlagen)
  19. Vergabe von Einrichtungen für Kinderspielplätze, Bolzplätze und anderer Freizeiteinrichtungen (ausgenommen Freibad und Lehrschwimmbecken sowie Park- und Grünanlagen) , soweit sie den Betrag von 100.000,00 € im Rahmen des Haushaltsplanes nicht überschreiten.


Mitgliederliste des Ausschusses